1. Allgemeines
Nachstehende Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle unsere
Verkäufe und Aufträge, auch aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen.
Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Spätestens
mit Entgegennahme unserer Waren und Dienstleistungen oder Auftragserteilung
gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichende Vereinbarungen
werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung wirksam;
dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Vereinbarungen
sowie Nebenabreden und Zusagen mit bzw. von Beauftragten, Reisenden oder
sonstigen Angestellten.
2. Angebote und Preise
2.1 Angebote verstehen sich stets freibleibend. Der Auftrag wird
erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung
wirksam.
2.2 Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab unserem Lager
zuzüglich der Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung.
Allen Preisen ist die am Liefertage gültige gesetzliche Mehrwertsteuer
hinzuzurechnen. Bei Lieferungen ins Ausland gehen eventuelle Zölle
zu Lasten des Käufers. Bei Kleinaufträgen unter 25,- EUR Warenwert
sind wir berechtigt, einen Mindermengenaufschlag von 5,- EUR zu erheben.
Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag:
Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.
2.3 Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Lohn-, Materiaf-
oder sonstige Kostenerhöhungen eintreten,
die sich preisändernd auf das verkaufte Material, den Transport,
die Lieferung oder Leistung auswirken, sind wir berechtigt, den Preis
entsprechend anzupassen.
3. Versand und Gefahrtragung
3.1 Der Versand erfolgt wahlweise von unserem Sitz oder ab Werk
des Herstellers auf Rechnung und Gefahr des Käufers auch im Falle
einer etwaigen Rücksendung, die nicht auf eine berechtigte Reklamation
zurückzuführen ist. Im Falle der Rücksendung hat der Käufer
die gleiche Versendungsform zu wählen, wie diese bei der Zustellung
gewählt worden war. Der Käufer hat in diesem Fall für eine
ausreichende Versicherung zu sorgen.
3.2 Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher, recyclingfähiger
Verpackung, die auf Wunsch des Empfängers bei freier Anlieferung
an uns auch zurückgenommen wird. Wir wählen das uns geeignet
erscheinende Transportmittel mit der Sorgfalt aus, die wir in eigenen
Angelegenheiten wahrnehmen. Eilversand erfolgt nur auf ausdrückliches
Verlangen des Käufers.
3.3 Wir versichern alle unsere Lieferungen auf Wunsch des Auftraggebers
gegen einen angemessenen Aufschlag, welcher dem Käufer
in Rechnung gestellt wird. Ein Anspruch des Käufers auf eine Versicherungsleistung
besteht nur dann, wenn eine Transportversicherung in Auftrag gegeben wurde
und der Schaden dem zuständigen Postamt oder dem Frachtführer,
z.B. der Deutschen Bundesbahn oder einem beauftragten Transportunternehmen,
unverzüglich gemeldet wurde.
4. Ausführung der Lieferung
4.1 Wir sind um schnellste Lieferung bemüht. Lieferfristen
werden grundsätzlich eingehalten, es sei
denn, die vertragsgemäß, rechtzeitige Lieferung wird uns wegen
unvorhersehbarer, unverschuldeter Hindernisse unzumutbar. Dies gilt insbesondere
dann, wenn Lieferungen unserer in -und ausländischen Vorlieferanten
ausbleiben, ohne dass wir diesen Umstand zu vertreten hätten, ferner
bei sonstigen Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen.
Sie entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkungen
von der Lieferpflicht. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
4.2 Wir sind berechtigt, auf allen von uns gelieferten Artikeln
einen branchenüblichen Hinweis auf unsere Firma anzubringen, sei
es in Form von Schildern oder Aufklebern, sei es durch Gravierung, ätzung,
Aufdruck oder dergleichen.
4.3 Wir sind berechtigt, die uns vom Auftraggeber überlassenen
Stücke an von uns beauftragte dritte Personen, Werkstätten oder
Firmen weiterzureichen.
4.4 Die uns vom Auftraggeber überlassenen Stücke werden
nach der Fertigstellung nur an den Auftraggeber oder an die Person, die
im Besitz des Abholscheins ist, herausgegeben.
Zur Prüfung der Empfangsberechtigung sind wir berechtigt, aber nicht
verpflichtet.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Zahlung hat frei Zahlstelle Berlin innerhalb von 10 Tagen
ab Rechnungsdatum netto Kasse zu erfolgen- Schecks und Wechsel erden nur
nach vorheriger Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Diskontspesen
und sonstige Wechselkosten werden dem Käufer berechnet. Lastschriften
gelten erst mit Wertstellung als Zahlung. Mängelrügen berechtigen
den Käufer nicht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
5.2 Wir sind berechtigt, bei Zielüberschreitungen Fälligkeitszins
in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank p.a. zu fordern.
5.3 Auftragsarbeiten sind innerhalb von 10 Tagen nach bekanntwerden
der Fertigstellung abzuholen. Nach Verstreichen eines Zeitraumes von 6
Monaten sind wir berechtigt, die Gegenstände ggf. einzuschmelzen
oder zu veräußern
6. Auswahlsendungen
6.1 Dem Kunden auf dessen Wunsch zur Auswahl überlassene
Waren gelten als käuflich fest übernommen, wenn und soweit wir
sie nicht innerhalb der in den Begleitpapieren angegebenen oder vereinbarten
Frist zurückerhalten. Mit der Übergabe der Auswahlware an den
Empfänger bzw. bei Versendung an den Beförderer geht alle Gefahr,
insbesondere die des unverschuldeten Unterganges und Abhandenkommens,
auf den Empfänger über.
6.2 Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf der Empfänger
unsere Auswahlwaren Dritten nicht in Kommission oder zur Auswahl überlassen.
6.3 Die Auswahlsendungen sind vom Empfänger zu unseren Gunsten
ausreichend gegen alle Risiken wie Feuer, Bruch, Wasserschaden sowie Diebstahl,
Einbruchdiebstahl, Veruntreuung und Beraubung zu versichern und gemäß
den Versicherungsbedingungen des betroffenen Versicherungsunternehmens
aufzubewahren. Dies gilt auch dann, wenn Auswahlwaren vom Empfänger
als Ausstellungsstücke eingesetzt oder in Reiselager aufgenommen,
Dritten zur Auswahl oder in Kommission gegeben oder außerhalb der
Geschäftszeit nicht im Tresor aufbewahrt werden. In allen diesen
Fällen hat der Empfänger rechtzeitig für einen ausreichenden
Versicherungsschutz zu sorgen. Differenzen aufgrund einer möglichen
Unterversicherung gehen zu Lasten des Empfängers. Im Schadenfall
entstehende Versicherungsansprüche tritt der Empfänger im voraus
sicherungshalber unwiderruflich an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung
hiermit an.
6.4 Der Empfänger von Auswahlen ist verpflichtet, unverzüglich
nach Erhalt die Auswahl daraufhin zu überprüfen, ob sie vollständig
ist und die Auswahlstücke frei von äußeren Mängeln
sind. Reklamationen sind unserer Geschäftsleitung unverzüglich
nach Feststellung von Beanstandungen schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.
Erreicht uns eine solche Anzeige nicht, So haftet der Empfänger der
Auswahl für evtl. Fehlmengen und für alle Aufwendungen, die
uns daraus erwachsen, dass wir mangelhafte Stücke wieder verkaufsfähig
machen müssen. Können mangelhafte zurückgegebene Auswahlstücke
nicht mehr verkaufsfähig gemacht werden, weil die entsprechenden
Aufwendungen den Wert des Stückes übersteigen, sind wir berechtigt,
den Empfänger der Auswahl auf Schadensersatz einschließlich
des uns entgangenen Gewinns in Anspruch zu nehmen.
6.5 Bei Rücksendungen von Auswahlwaren trägt der Empfänger
die Gefahr des unverschuldeten Untergangs und der unverschuldeten Beschädigung.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten
Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf
den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer
in laufende Rechnungen buchen (Kontokorrent-Vorbehalt) .
7.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen;
der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme
des Liefergegenstandes durch uns liegt, sofern nicht die Bestimmungen
des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom
Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich
erklärt. In der Pfändung von uns gelieferter Waren liegt stets
ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet
der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
7.3 Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen, verpflichtet sich jedoch, die von
uns gelieferten Waren an seinen Abnehmer seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt
weiterzuveräußern. Der Käufer tritt uns darüber hinaus
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich
MwSt) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer
oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand
ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung
dieser Forderung ist der Käufer auch nach deren Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß
nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. In diesem Fall können
wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und
deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten)
die Abtretung mitteilt.
7.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der von uns gelieferten Waren
durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Werden von
uns gelieferte Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende
Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
7.5 Werden die von uns gelieferten Waren mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt,
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung der Vermischung. Erfolgt
die Verbindung oder die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers
als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer
uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt
das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. Der Käufer
tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen
ihn ab, die ihm durch die Verbindung der von uns gelieferten Waren mit
einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
7.6 Der Käufer besitzt die Vorbehaltsware bis zu ihrer restlosen
Bezahlung nur als Verwahrer für uns. Sämtliche unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren im Sinne der Ziff. 7.2 bis 7.5 sind vom Käufer ausreichend
gegen Diebstahl, Beraubung, Wasser- und Sturmschäden jeder Art sowie
gegen Feuer zu versichern. Der Käufer tritt alle sich hieraus ergebenden
Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt
hierdurch an uns ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Soweit der
Kunde gelegentlich oder ständig Auswahlen zur Ansicht bezieht, sind
diese in den Versicherungsschutz mit einzubeziehen (siehe auch Ziffer
6.1 bis 6.5). Alle unsere Waren sind soweit wie möglich durch gesonderte
Lagerung oder in geeigneter Weise zu kennzeichnen; die Etiketten sind
bis zum Weiterverkauf an der Ware zu belassen. Zugriffe oder Pfändungen
seitens Dritter sind uns unter Überlassung der für eine Intervention
erforderlichen Unterlagen (Original des Pfändungsprotokolls usw.)
unverzüglich anzuzeigen.
7.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als der realisierbare
Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%
übersteigt.
7.8 Zeichnungen und Skizzen bleiben unser Eigentum. Verfvielfältigungen
auch von Software und sonstigen geistigen Gütern darf nur mit unserem
schriftlichen Einverständnis erfolgen, auch wenn in den Entwurf Vorstellungen
und Ideen des Auftraggebers mit eingeflossen sind.
8. Gewährleistung
8.1 Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferungen und
Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar
sind, unverzüglich spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt der
Ware schriftlich geltend zu machen; entsprechendes gilt bei versteckten
Fehlern im obigen Sinne ab deren Entdeckbarkeit. Im übrigen gelten
die gesetzlichen Regelungen.
8.2 Bei begründeten Beanstandungen werden wir Fehlmengen
nachliefern und im übrigen nach unserer Wahl die Ware nachbessern
oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung
(wir sind zu drei Nachbesserungsversuchen berechtigt) oder Ersatzlieferung
kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
8.3 Die Verpflichtung zur Beseitigung eines Mangels oder zur
Ersatzlieferung setzt voraus, dass der Käufer den vollständigen
Kaufpreis bezahlt. Unsere Gewährleistungsverpflichtungen erlöschen,
falls die von uns gelieferten Waren unsachgemäß behandelt werden.
Auf die Richtlinien in evtl. mitgelieferten Gebrauchsanleitungen ist unbedingt
zu achten. Jede Gewährleistung durch uns erlischt ferner, falls Reparaturen
oder sonstige Eingriffe vom Käufer oder Dritten ohne unsere ausdrückliche
Einwilligung vorgenommen werden.
8.4 Fehlen den von uns gelieferten Waren vertraglich zugesicherte
Eigenschaften, bestimmt sich das
Recht des Kunden auf Schadenersatz nach Ziff. 9.1 dieser Allgemeinen Verkaufs-,
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
8.5 Keine Gewährleistungsansprüche entstehen für
Schäden, die an Waren durch die Benutzung unserer Waren entstehen.
8.6 Keine Gewährleistungsansprüche entstehen für
Beschädigungen oder Zerstörungen an Schmucksteinen, Edelsteinen
und Diamanten, die durch Fasserarbeiten oder Goldschmiedearbeiten trotz
sachgemäßer Behandlung in unserer Werkstatt oder von uns beauftragten
Werkstätten, Personen oder Firmen entstanden sind.
8.7 Keine Gewährleistungsansprüche entstehen für
den Verlust von Schmucksteinen, Edelsteinen und Diamanten, die nicht nur
in unseren Produkten, sondern auch in uns zum Zweck der Reparatur, o.ä.
überlassenen Stücken gefaßt sind.
8.8 Keine Gewährleistungsansprüche entstehen für
Beschädigungen oder Zerstörung in unserer Werkstatt oder von
uns beauftragten Werkstätten, Personen oder Firmen an uns zum Zweck
der Reparatur, o.ä. überlassenen Stücken.
8.9 Keine Gewährleistungsansprüche entstehen für
immaterielle Schäden bei Verlust durch Raub, Diebstahl oder höhere
Gewalt.
9. Schadenersatzansprüche
des Käufers
9.1 Soweit wir bestimmte Eigenschaften der von uns gelieferten
Waren vertraglich zusichern, haften wir lediglich für das Risiko
eines Mangelschadens. Für eventuelle Mangelfolgeschäden wird
grundsätzlich nicht gehaftet, es sei denn, dass sich unsere Zusicherung
ausdrücklich und schriftlich auf den Schutz vor Mangelfolgeschäden
erstreckt hat.
9.2 Im übrigen setzen etwaige Schadenersatzansprüche
des Käufers gegen uns voraus, dass ein Schaden infolge Vorsatzes
oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen
herbeigeführt worden ist. Dies gilt auch im Falle des Verschuldens
bei Vertragsverhandlungen oder bei Vertragsabschluß, im Falle etwaiger
Beratungen, und bei etwaigen unerlaubten Handlungen unserer Verrichtungsgehilfen.
Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere
Haftung auf den als Folge dieser Pflichtverletzung voraussehbaren Schaden
begrenzt. Anderweitige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen
uns, unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sind - gleich aus
welchem Rechtsgrund -ausgeschlossen.
9.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen
gelten nicht:
Bei der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten).
Bei nur fahrlässiger Verletzung einer solchen Pflicht ist unsere
Ersatzpflicht aber auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten
Waren verschuldensunabhängig für Tod, Körper- und Gesundheitsschäden
oder Schäden an überwiegend privat genutzten Sachen zwingend
haften.
9.4 Sämtliche Schadenersatzansprüche des Käufers
mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und Ansprüchen
nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren gemäß den gesetzlichen
Regelungen.
9.5 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bei Verlust
durch Einbruch, Diebstahl, Raub und höherer Gewalt in den Geschäftsräumen
des Auftragnehmers oder von ihm beauftragten Werkstätten oder sonstiger
Firmen sind nur in der Höhe der bestehenden Geschäftsversicherung
des Auftragnehmers geltend zu machen. Darüber hinaus gehende Beträge
können auf Wunsch des Auftraggebers gesondert versichert werden.
Die Kosten hierfür gehen zu Lasten des Auftraggebers.
10. Schlußbestimmungen
10.1 Der Käufer kann mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung gegen unsere Forderungen aufrechnen oder wegen
eines unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Zurückbehaltungsrechtese
das Zurückbehaltungsrecht ausüben. Im übrigen sind Aufrechnung
und die Ausübung von Zurückhaltungsrechten nicht zulässig.
10.2 Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist unser
Firmensitz. Sofern der Käufer Vollkaufmann ist, ist bei allen etwaigen
Streitigkeiten mit ihm Essen Gerichtsstand, auch für Klagen im Wechsel-
und Scheckprozeß. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden auch
an dem für seinen allgemeinen Gerichtsstand zuständigen Gericht
zu verklagen.
10.3 Die Abtretung von Rechten des Käufers bedarf unserer
ausdrücklichen Zustimmung.
10.4 Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen
oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer
im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
10.5 Die Beziehungen zwischen dem Käufer und uns unterliegen
ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland, auch bei Rechtsverhältnissen mit ausländischen
Käufern. Die Geltung des UN-Kaufrechtsübereinkommens wird ausgeschlossen.
10.6 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen vorstehender
Allgemeiner Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in seinen übrigen
Teilen verbindlich. Wir verpflichten uns für diesen Fall, die unwirksame
Klausel gem. § 315 BGB unter Beachtung der wirtschaftlichen Billigkeit
anzupassen.
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